Teilnahmevoraussetzungen
Du möchtest am Aufnahmeverfahren teilnehmen? Hier findest du die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick.
Formale Voraussetzungen
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Fristgerechte Registrierung und Bezahlung der Kostenbeteiligung
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Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiums
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Wichtig: Informiere dich rechtzeitig über die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen an deinem gewünschten Studienstandort.
Erhältst du ein Studienplatzangebot, musst du die Zulassung innerhalb der vorgegebenen Frist für dieses Studienjahr abschließen. Das Testergebnis ist ausschließlich für dieses Studienjahr gültig und kann weder übertragen noch aufgeschoben werden.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich anhand des Testergebnisses.
Fachliche Zugangsvoraussetzungen
Ein facheinschlägiges Vorstudium ist Zulassungsvoraussetzung. Folgende absolvierte Vorstudien bzw. Berufe berechtigen zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren:
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Bachelor- und Masterstudium oder Diplomstudium Humanmedizin
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Bachelor- oder Diplomstudium Psychologie (180 ECTS)
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Bachelorstudium Soziale Arbeit (180 ECTS)
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Bachelorstudium Psychotherapie (180 ECTS)
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Masterstudium Soziale Arbeit (120 ECTS; wenn an ein nicht einschlägiges Grundstudium angeschlossen, müssen mind. 60 ECTS zu wesentlichen Inhalten des Grundstudiums Soziale Arbeit erworben worden sein)
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Masterstudium mit curricularer Schwerpunktsetzung Sozialpädagogik (120 ECTS; es müssen mind. 60 ECTS zu wesentlichen Inhalten des Grundstudiums Soziale Arbeit erworben worden sein)
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Eingetragene Musiktherapeut:innen (gemäß § 19 in Verbindung mit § 8 Musiktherapiegesetz)
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Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (MTD-Berufe: Biomedizinische Analytiker, Diätolog, Ergotherapeut, Logopäd, Orthoptist, Physiotherapeut, Radiologietechnolog; gemäß § 1 MTD-Gesetz)
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Gesundheits- und Krankenpfleger (gemäß § 27 GuKG)
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Hebammen (gemäß § 10 HebG)
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Lebens- und Sozialberater (gemäß § 1 Z 1 der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung)